Die genauen Zeitpunkte der Downloads können für die einzelnen Erzeugnisse ebenso wenig festgestellt werden wie für das Betrachten derselben. Fest steht jedoch, dass der Beschuldigte beim Download auch einen minimalen Upload dieser Dateien zuliess und die Dateien damit potentiell für jedermann via «eMule» zugänglich waren, wobei es lediglich in wenigen Fällen tatsächlich zu einer Weiterverbreitung gekommen sein dürfte.