7 geführt, in den letzten zwei Jahren vor 2016 keine Komponenten mehr an seinem Computer ausgetauscht zu haben. Die vielen Laufwerke seien aus der früheren Zeit. Diese Aussagen, so die Vorinstanz weiter, würden sich mit den zahlreichen Festplatten decken, die gemäss Sicherstellungsverzeichnis nicht nur im Computer des Beschuldigten, sondern auch in der Schublade des Schreibtisches und rechts sowie links im Schrank gefunden worden seien. Die darauf befindlichen Dateien müssten damit bereits vor 2014 abgespeichert worden sein.