Anlässlich der Einvernahme vom 9. August 2016 habe er davon nichts erwähnt, sondern in Widerspruch hierzu klar und detailliert sowie in sich stimmig ausgeführt, nur er selber habe Zugang zum Computer gehabt, sonst habe ihn niemand benutzt. Andere Personen hätten keinen Zugriff auf diesen Computer bzw. die Datenträger gehabt. Zudem habe er eingestanden, verbotene Pornografie heruntergeladen und abgespeichert zu haben, wobei der Upload-Filter auf das Minimum gestellt worden sei. Des Weiteren habe er aus-