An dieser Einvernahme sei er wegen Depressionen und Schlafentzug bzw. Schlafstörungen nicht verhandlungs-, vernehmungs- oder aussagefähig gewesen. Der Polizist habe es unterlassen, ihn über seinen körperlichen und geistigen Zustand bzw. seine Einvernahmefähigkeit zu befragen. Der Beizug eines Rechtsbeistandes und das Selbstlesen des Protokolls seien verweigert worden. Er habe das Protokoll nur unter Druck unterschrieben und Angst gehabt, ihm würden seine von der Polizei eingezogenen privaten Bilder und Briefe nicht zurückgegeben. Der Polizist habe ihm versprochen, er könne Bilder und Briefe mitnehmen, wenn er kooperiere.