7. Vorwurf der Pornografie 7.1 Vorwurf gemäss Strafbefehl vom 8. März 2018 im Verfahren BA 16 342 Dem Beschuldigten wird mit Strafbefehl vom 8. März 2018 Folgendes vorgeworfen (pag. 155): A.________ stellte mehrfach soweit nicht verjährt bis zum 06.08.2016, hauptsächlich in G.________, pornographische Bilder und Videomaterial her, welche tatsächliche und nicht tatsächliche sexuelle Handlungen mit Kindern sowie sexuelle Handlungen mit Tieren und Gewalttätigkeiten unter Erwachsenen zum Inhalt haben. Der Beschuldigte beschaffte sich über das Internet, unter anderem über das den P2P Client „Emule",