_ ist ohne Zweifel in der Lage, einen Leumundsbericht über den Beschuldigten zu schreiben. Im konkret verfassten Leumundsbericht vom 24. März 2021 sind denn auch keine Hinweise ersichtlich, welche gegen das wahrheitsgetreue Verfassen des Berichts sprechen würden, zumal sich der Bericht darauf beschränkt, das Telefonat mit dem Beschuldigten, wonach dieser keine Aussagen und Angaben mache, zusammengefasst wiederzugeben. Auf den Leumundsbericht vom 24. März 2021 kann somit ohne weiteres abgestellt werden. Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung reichte der Beschuldigte eigenhändig vier Blätter ein (pag.