dazu zusammengefasst aus, er habe das Auftragsverhältnis stets mit der üblichen, gesetzlich gebotenen und professionellen Sorgfalt und Kompetenz ausgeführt und bestreite daher sämtliche vom Beschuldigten in den Raum gestellten Vorwürfe und Kritiken mit aller Entschiedenheit. Wünsche und Ansichten [des Beschuldigten] seien zu keinem Zeitpunkt ignoriert und Fragen jeweils vollständig beantwortet worden. Der Beschuldigte sei immer angehört worden und es sei jeweils alles eingehend und zeitintensiv besprochen worden. Rechtsanwalt B.__