1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht, nachfolgend Vorinstanz) stellte mit Urteil vom 7. September 2020 das Strafverfahren gegen den Beschuldigten und Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter) wegen unrechtmässigen Entziehens von Energie und Sachbeschädigung, angeblich begangen zwischen dem 1. Juli 2016 und dem 31. August 2016 in F.________ infolge des Eintritts der Verjährung ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung oder Genugtuung ein (pag. 568, Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).