3. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Berufungsführerin, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft, v.d. Staatsanwältin D.________ Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD; Motiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Bundesamt für Polizei (Motiv, innerhalb von 10 Tagen)