3. zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 4. zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 48'513.95. 5. zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4'500.00. IV. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: