1. zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten. Die Untersuchungshaft von 180 Tagen (28. September 2016 - 18. Oktober 2016 und 18. Oktober 2018 - 25. März 2019) wird im Umfang von 180 Tagen an die Freiheitsstrafe angerechnet. Davon sind 12 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 16 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 300.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Eidgenössischen Spielbankenkommission vom 15. April 2019. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.