4.4. dass folgender Gegenstand A.________ nach Eintritt der Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils zurückgegeben wird: - 1 Tablet mpman 8 GB, .________ 4.5. dass die folgenden Gegenstände als Beweismittel bei den Akten behalten werden: - 7 Tickets öffentlicher Verkehr lautend auf A.________ - 1 Zahlungsbeleg (A.________ an T.________ über CHF 550.00) II. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung des Nichtanzeigen eines Fundes, angeblich gemeinsam mit C.________ begangen am 16. Februar 2018 in AI.________ (Ort); ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung. III. A.________ wird schuldig erklärt: