4.2. dass folgende beschlagnahmten Gegenstände zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB) bzw. im Einverständnis von A.________ vernichtet werden: - 1 Mobiltelephon Apple iPhone 4 (IMEI Nr.: .________) - 1 Mobiltelefon Wiko Jerry (IMEI Nr.: .________) - 1 Mobiltelefon Wiko, schwarz - 1 Waage "ADE bermany" - 1 Waage "Gold scale mini 100" - 1 Schlüsselbund mit 5 Schlüsseln und zwei Schlüsselanhängern (gelb und orange) 4.3. dass die beschlagnahmte Waffe (1 Taser, flashlight, schwarz) zur Vernichtung eingezogen wird (Art. 31 Abs. 1 WG);