1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit vom 1. Januar 2017 bis 27. Mai 2017 in Biel und anderswo durch Erwerb zum Eigenkonsum und Konsum einer unbestimmten Menge Crystal Meth, infolge Verjährung ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung eingestellt wurde (Ziff. A.I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs);