Dem kann nicht gefolgt werden. Der Beschuldigten kann wohl eine gewisse positive Entwicklung seit ihrer letzten Haftentlassung zugestanden werden, was auch von der Generalstaatsanwaltschaft angemerkt wurde (pag. 2909). Sie ist auch in den letzten drei Jahren nicht mehr im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln straffällig geworden. Nichtsdestotrotz hat sie nach wie vor kein geregeltes Leben, keine Arbeit und keine konkrete Perspektive und konsumiert nach wie vor regel-