47 Staatsanwaltschaft sprach in der erstinstanzlichen Verhandlung von Reue und Einsicht und gewährte eine Strafminderung von 20% (pag. 2523). Für die Kammer ist die Höhe des Abzugs nicht nachvollziehbar. Ein volles Geständnis liegt nicht vor und von echter Reue und Einsicht kann bei einer Täterin, die die Schuld immer wieder auf den Mittäter schiebt, nicht die Rede sein.