_ lebt beim Vater, ebenfalls in AH.________ (Ort). Der Vater hat das alleinige Sorgerecht und die Beschuldigte leidet darunter, dass sie ihre Tochter nicht sehen kann (pag. 2901 Z. 32 f.). Sie ist unterhaltspflichtig und hat offenbar ihre Pflichten zeitweise nicht erfüllt (siehe letzte Verurteilung vom 8. Januar 2020 wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten; pag. 2817). Die Beschuldigte hat aktuell wieder eine Beziehung und lebt nach wie vor von der Sozialhilfe (ausbezahlt werden offenbar CHF 700.00 pro Monat; pag. 2834 und pag. 2900 Z. 16 f.).