2900 Z. 45). Die Beschuldigte hat, wie bereits erwähnt, drei Einträge im Strafregister, wobei die letzten beiden Urteile während laufendem Verfahren, das letzte kurz vor der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, ergingen. Bei der einzigen ‹echten› Vorstrafe vom 27. Mai 2013 (Ministère public/Parquet régional Chaux-de-Fonds, einfache Körperverletzung und Drohung, 40 Tagessätze Geldstrafe zu CHF 30.00, bedingt auf 2 Jahre) handelt es sich nicht um eine einschlägige Verurteilung.