17. Freiheitsstrafe: Täterkomponenten 17.1 Vorbemerkung Mit Blick auf das von der Kammer zu beachtende Verschlechterungsverbot rechtfertigt es sich, bereits an dieser Stelle die Täterkomponenten zu würdigen. 17.2 Vorleben und persönliche Verhältnisse Entgegen den Aussagen der Verteidigung war die Beschuldigte vor der Bekanntschaft mit C.________ kein unbeschriebenes Blatt. Sie war seit 2013 bereits mehrfach delinquent und sagte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung aus, sie konsumiere seit 2015 Crystal Meth (pag. 2900 Z. 45).