44 16. Freiheitsstrafe: Asperation für Gehilfenschaft zur qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz 16.1 Tatkomponenten 16.1.1 Objektives Tatverschulden Was den Schuldspruch wegen Gehilfenschaft zur qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz anbelangt, ist bei der Strafzumessung zunächst vom vollendeten Delikt auszugehen. Die im Jahr 2016 begangenen Widerhandlungen beziehen sich auf eine Menge von 441 Gramm reinen Methamphetamin- Hydrochlorids (vgl. unangefochtene Ziff.