2816 f.), wobei die Vorinstanz – weil sie vor der erstinstanzlichen Hauptverhandlung offensichtlich keinen neuen Strafregisterauszug eingeholt hatte; der letzte sich in den Akten befindliche Strafregisterauszug datiert vom 25. Mai 2018; pag. 1781 – nur denjenigen aus dem Jahr 2013 berücksichtigte (pag. 2664; S. 81 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): 1. 27. Mai 2013: Ministère public/Parquet régional Chaux-de-Fonds, einfache Körperverletzung und Drohung, 40 Tagessätze Geldstrafe zu CHF 30.00, bedingt auf 2 Jahre; 2. 15. April 2019: