2430 Z. 44 f.). In diese Richtung gingen auch bereits ihre Aussagen in der Einvernahme vom 3. Juni 2019, als sie auf den Taser angesprochen sagte, sie brauche eigentlich gar keinen Taser, sie habe selbst gelernt, sich zu verteidigen. Sie habe den Taser deshalb auch nie auf sich getragen (pag. 481 Z. 334 ff.). In der oberinstanzlichen Verhandlung gab sie an, sie habe keine Ahnung gehabt, was man mit einem Taser mache. Sie habe das nicht gekannt und den Taser auch nie benutzt (pag. 2898 Z. 27 ff.).