__ im Beisein der Beschuldigten am 16. Februar 2018 die fraglichen Karten von U.________ im Zug von Biel nach La Neuveville auf dem Boden fand, behändigte und mitnahm, diese in der gemeinsamen Wohnung aufbewahrte und sie in der Folge bis zum 4. April 2018 weder der Berechtigten noch einer offiziellen Stelle zurückgab. Er will versucht haben, die Karten beim Fundbüro abzugeben, dieses sei aber geschlossen gewesen. Wie bereits die Vorinstanz kann auch die Kammer offenlassen, ob dies der Wahrheit entspricht; C.________ und die Beschuldigte hätten jedenfalls zwischen dem 16. Februar und dem 4. April 2018 fast zwei Monate Zeit gehabt, die Karten (an-