__ angewiesen, die Karten der Berechtigten zurückzugeben oder sie im Fundbüro abzugeben. Er habe dann jeweils gesagt «okay», habe aber die Sachen bis dato nicht zurückgegeben (pag. 458 Z. 570 f. und 572 f.). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bekräftigte die Beschuldigte erneut, der Vorwurf betreffe nicht sie, man müsse C.________ dazu befragen (pag. 2430 Z. 20 f.). Es sei richtig, dass C.________ die Karten im Zug gefunden habe, sie sei dabei gewesen. Sie habe ihm gesagt, er solle sie zurückgeben (pag. 2430 Z. 24 f.). Dies bestätigte sie erneut auch in der oberinstanzlichen Verhandlung (pag. 2898 Z. 16 und 19).