am 19. Februar 2018 bei der Polizei meldete, ihr sei am 16. Februar 2018 am Karneval in Biel das Portemonnaie aus der Handtasche entwendet worden (pag. 298). Dieses habe u.a. Bargeld (ca. CHF 50.00), eine Kreditkarte, eine ID, einen Führerausweis und einen SwissPass enthalten (pag. 299). Ebenfalls unbestritten ist, dass diese Dokumente anlässlich einer Hausdurchsuchung, welche am 4. April 2018 im Rahmen des Strafverfahrens gegen die Beschuldigte wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz am gemeinsamen Domizil der Beschuldigten und von C.________ in AI.