12. Diebstahl, eventualiter Nichtanzeigen eines Fundes, mittäterschaftlich begangen mit C.________ am 16. Februar 2018 in Biel z.N. U.________ (Ziff. I.8. der Anklageschrift) 12.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Der Beschuldigten wird in der Anklageschrift vorgeworfen, am 16. Februar 2018 in Biel während des Karnevals gemeinsam mit C.________ in die Handtasche von U.________ gegriffen und daraus deren rotes Lederportemonnaie behändigt zu haben, welches unter anderem Bargeld, eine Master- und eine Kreditkarte, eine ID,