zutreffend ausführte, sind die Beschuldigte und C.________ immer zusammen gewesen, der gemeinsame Drogenhandel und -konsum war ihr Alltag (u.a. pag. 392 Z. 33; pag. 539 Z. 239 f.). Die beiden waren ein Team (u.a. pag. 536 Z.121), welches die Rollen jeweils spontan verteilte (pag. 558 Z. 150 ff.; pag. 559 Z. 178; pag. 793 Z. 163 ff.; pag. 2897 Z. 32 f. und 40 f.). Der Drogenhandel stand und fiel mit dem Beitrag des jeweils anderen: