gang zu den Drogen hatte und C.________ mit den Verkäufen auch den gemeinsamen Konsum finanzieren konnte. C.________ wiederum diente der Drogenhandel nicht nur seinem Eigenkonsum, sondern auch der Bestreitung seines Lebensunterhalts (u.a. pag. 535 Z. 75; pag. 537 Z. 148). Die Beschuldigte beherbergte und bewirtete C.________ im Wissen um den von ihm betriebenen Drogenhandel und erledigte für ihn die Administration (u.a. pag. 398 Z. 73 f.). Sie leistete damit auch einen wesentlichen psychologischen Beitrag. Beide waren vom Crystal Meth abhängig und konsumierten täglich (u.a. pag. 392 Z. 46 f.);