793 Z. 149). Die Beschuldigte veräusserte auch selber kleinere Mengen Crystal Meth oder organisierte solches für den Weiterverkauf, wenn gerade keines vorhanden war (pag. 558 Z. 150 ff.; pag. 559 Z. 178; pag. 793 Z. 163 ff.). Die Zusammenarbeit mit C.________ diente – neben der emotionalen Liaison (u.a. pag. 365 Z. 215) – der Beschuldigten in erster Linie zur Sicherstellung ihres Eigenkonsums (u.a. pag. 402 Z. 200; pag. 536 Z. 121). Sie war in der fraglichen Zeit ihren eigenen Angaben zufolge stark von Crystal Meth abhängig (u.a. pag. 400 Z. 130), und es kam ihr auch nach Ansicht ihrer Verteidigung gelegen, dass ihr Freund mit Crystal Meth handelte, weil sie dadurch leichten Zu-