__ und 60 Gramm an den Nachbarn R.________). Die an S.________ verkaufte unbekannte kleine Menge kann für die weiteren Berechnungen als vernachlässigbar ausser Acht gelassen werden. 11.9 Rechtliche Würdigung 11.9.1 Grundtatbestand Für die theoretischen Ausführungen zum Grundtatbestand gemäss Art. 19 Abs. 1 Bst. c und d BetmG kann auf E. 10.8 hiervor verwiesen werden. Wie die Vorinstanz auf S. 62 ihrer Urteilsbegründung (pag. 2646) zutreffend erläutert, erfüllen die zuvor beschriebenen Erwerbs- und Veräusserungshandlungen alle den objektiven Tatbestand der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art.