Die Kammer erachtet nach dem Gesagten folgenden Sachverhalt als erstellt: C.________ verkaufte in der Zeit von ca. März 2018 bis zum 18. Oktober 2018 eine unbekannte kleine Menge Crystal Meth an S.________. 11.8 Fazit Es ist damit für die Kammer erstellt, dass die Beschuldigte und/oder C.________ in der Zeit von ca. Februar 2018 bis zum 18. Oktober 2018 total 122 Gramm Crystal Meth veräussert haben (5 Gramm an O.________ und P.________, 7 Gramm an Q.________, 2 Gramm an H.________, 48 Gramm an N.________ und 60 Gramm an den Nachbarn R.