Auch dies spricht stark für die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen. Für einen Verkauf über eine längere Zeitspanne spricht auch der Umstand, dass R.________ der Nachbar der Beschuldigten und der logistische Aufwand für den Drogenhandel deshalb minim war. 11.6.5 Beweisergebnis / erstellter Sachverhalt Die Kammer erachtet nach dem Gesagten folgenden Sachverhalt als erstellt: Die Beschuldigte verkaufte dem Nachbarn R.________ im Zeitraum von ca. März bis April 2018 10 Gramm Crystal Meth. Darüber hinaus verkaufte C.________ dem Nachbarn R.______