In der Einvernahme vom 3. Juni 2019 bestätigte sie auf Nachfrage erneut, ab ca. April oder Mai 2018 habe C.________ 10 Gramm Crystal Meth pro Monat an den Nachbarn R.________ verkauft (pag. 476 Z. 146). Nachdem für sie zusammengefasst wurde, dass demnach sie und C.________ als Bande mindestens 50 Gramm Crystal Meth an den Nachbarn R.________ verkauft hätten, und auf die Frage, ob sie dazu etwas zu ergänzen oder zu korrigieren habe, antwortete die Beschuldigte, sie habe nichts zu ergänzen (pag. 476 Z. 154). C.________ bestritt bei den wenigen Gelegenheiten, bei welchen er zum Nachbarn R.___