_ und dem Nachbarn R.________ gewusst. 11.6.3 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist der Verkauf von 10 Gramm Crystal Meth an den Nachbarn R.________. Der der Beschuldigten zur Last gelegte Verkauf von weiteren 50 Gramm Crystal Meth an den Nachbarn R.________ durch C.________ wird hingegen bestritten. 11.6.4 Beweiswürdigung durch die Kammer Die Beschuldigte erwähnte den Nachbarn R.________ erstmals in der Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft vom 18. Januar