29 Vorliegend geht es lediglich um die Frage, ob überhaupt und wie viel Crystal Meth an den Nachbarn R.________ verkauft wurde. Staatsanwältin D.________ führte an der oberinstanzlichen Verhandlung aus, die ersten 10 Gramm habe die Beschuldigte an den Nachbarn R.________ verkauft; erst von da an sei der Handel über C.________ gelaufen. Die Beschuldigte sei zweifelsohne Vermittlerin gewesen und habe vom Handel zwischen C.________ und dem Nachbarn R.__