_ habe aber maximal 2 Gramm für zwei Wochen gekauft (pag. 406 Z. 371 f.). 105 Gramm sei in jedem Fall zu viel (pag. 393 Z. 64 f.; pag. 416 Z. 84). Auf Vorhalt der Staatsanwaltschaft, wonach nach deren Rechnung N.________ einen Bedarf von 4 Gramm pro Woche hatte, bestritt die Beschuldigte diese Angabe nicht, erklärte aber, N.________ beziehe nicht alles bei ihr und C.________, er habe sein Crystal Meth auch noch anderswo gekauft (pag. 478 Z. 195 f. und 202 f.). C.________ gab im Ergebnis lediglich zu, N.________ 3,5 Gramm Crystal Meth verkauft zu haben (pag. 562 Z. 318).