Anhand der von ihr mit N.________ ausgetauschten Nachrichten könne man sehen, wie oft (pag. 393 Z. 64 f.). Da sie im Zeitraum zwischen August und Oktober 2018 318 Telefonkontakte mit N.________ hatte, geht die Kammer davon aus, dass dieser weitaus öfter als nur 4-6 Mal bei der Beschuldigten und C.________ war. C.________ erklärte zunächst, N.________ sei ca. 4- 6 Mal bei ihm und der Beschuldigten gewesen. In der gleichen Einvernahme sagte er aber aus, N.________ habe zu jeder Nachtzeit bei ihnen geläutet (pag. 536 Z. 133 und pag. 549 Z. 598 f.). N.________ gab an, man habe bei der Beschuldigten und C.________ Tag und Nacht Drogen kaufen können (pag. 786 Z. 16).