_ im ersten Stock. Der Handel sie jeweils so abgelaufen, dass er von unterwegs aus angerufen habe, und wenn er dort gewesen sei, er ein Zeichen gemacht habe, woraufhin die Beschuldigte ihm die Schlüssel runtergeworfen habe. Die Beschuldigte wohne mit dem AJ.________ (Nationalität) (Anm.: C.________). Man kontaktiere die Beschuldigte, der AJ.________ (Nationalität) nehme dann das Geld und gebe die Drogen. Der AJ.________ (Nationalität) habe die Drogen immer in Reichweite, in einem Beutel oder einem Sack. Einmal habe er die Drogen sogar hinter einem Bild hervorgenommen (pag. 786 Z. 4 ff.; pag. 792 Z. 139 f.; pag. 793 Z. 149).