äusserte sich an der oberinstanzlichen Verhandlung nicht im Detail zur Deliktsmenge. 11.5.3 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Der Verkauf an N.________ ist grundsätzlich nicht bestritten. Umstritten ist lediglich die Verkaufsmenge. 11.5.4 Beweiswürdigung durch die Kammer Anlässlich der Hausdurchsuchung vom 18. Oktober 2018 wurden am Domizil der Beschuldigten unter anderem 2 Minigrip mit Crystal Meth und zwei Waagen zur Abmessung von kleinen Mengen sichergestellt (pag. 971 f.). Bei der zweiten Hausdurchsuchung am 7. Juni 2019 konnten am Domizil der Beschuldigten erneut Drogen sichergestellt werden (pag. 987).