11.4.1 Vorbemerkung Es ist vorab zu bemerken, dass es sich hier um eine andere Transaktion als die in E. 10 hiervor behandelte handelt. Während die in E. 10 hiervor behandelte Transaktion den Zeitraum von 2017 bis zum 26. Januar 2018, also die Zeit vor der Haftentlassung von C.________, betrifft, soll sich die hier in Frage stehende Transaktion im Zeitraum von ca. Februar 2018 bis zum 18. Oktober 2018, also nach der Haftentlassung von C.________, abgespielt haben (vgl. E. 11.1 hiervor). Darüber hinaus geht es hier um eine Erwerbs-, in E. 10 hiervor um eine Veräusserungshandlung. 11.4.2 Beweisergebnis der Vorinstanz