23 C.________ erwarb im Zeitraum von April 2018 bis zum 18. Oktober 2018 insgesamt 65 Gramm Crystal Meth in mehreren Malen bei K.________. Die Beschuldigte war bei den Transaktionen jeweils nicht zugegen, erfuhr aber von diesen anderweitig durch C.________. 11.4 Erwerb von 10 Gramm Crystal Meth bei F.________ 11.4.1 Vorbemerkung Es ist vorab zu bemerken, dass es sich hier um eine andere Transaktion als die in E. 10 hiervor behandelte handelt.