Bezüglich der Menge sagte die Beschuldigte zuletzt aus, es seien ein- bis zweimal 10, manchmal auch 20 Gramm monatlich gewesen. In dubio pro reo geht deshalb die Kammer davon aus, dass C.________ bei K.________ einmal im Monat, über 6,5 Monate hinweg, 10 Gramm Crystal Meth bei K.________ bezogen hat. Es ergibt sich daraus eine Erwerbsmenge von 65 Gramm. Zu diesem Ergebnis gelangte auch bereits die Vorinstanz. 11.3.5 Beweisergebnis / erstellter Sachverhalt Die Kammer erachtet folgenden Sachverhalt als erstellt: