538 Z. 191). Es ist aus Sicht der Kammer offensichtlich, dass C.________ hier versuchte, die Menge herunterzuspielen. Auch die – wenn auch konstant vorgetragene – Geschichte, wonach er das sichergestellte Crystal Meth bei einer zufälligen Begegnung mit AA.________ im Zug von diesem geschenkt bekommen habe, erachtet die Kammer als höchst unglaubhaft (pag. 543 Z. 374; pag. 544 Z. 409 ff.; pag. 549 Z. 623; pag. 549 Z. 621 ff.; pag. 558 Z. 126 ff. und 133; pag. 562 Z. 324 f.). Es ist kaum vorstellbar, dass AA.________ eine derart grosse Menge (nach Angaben von C.________ 5,5 Gramm Crystal Meth) einfach so verschenkt.