Obwohl im Zusammenhang mit ihm eine grosse Drogenmenge im Raum stehe, sei K.________ nie befragt worden. Staatsanwältin D.________ äusserte sich an der oberinstanzlichen Verhandlung nicht im Detail zum Vorwurf. 11.3.3 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Der angeklagte Sachverhalt ist gesamthaft bestritten: So bestreitet die Beschuldigte einerseits die Erwerbshandlungen zwischen C.________ und K.________. Insbesondere bestreitet sie andererseits, die Erwerbshandlungen seien ihr zuzurechnen. 11.3.4 Beweiswürdigung durch die Kammer Anlässlich der Hausdurchsuchung am damaligen Domizil der Beschuldigten in AI.