__ verkauft zu haben. Sie soll dabei im Wissen um das Vorliegen einer Drogenmenge gehandelt haben, welche die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringt. In erster Linie habe C.________ die Einkäufe wie auch die grösseren Verkäufe abgewickelt, während die Beschuldigte für die telefonische Annahme von Bestellungen und Terminvereinbarungen sowie die Kontaktpflege mit den Kunden zuständig gewesen sei. Teilweise habe sie aber auch selber direkt verkauft, je nachdem wie die Arbeitsteilung gerade zweckmässig erschienen sei.