16 gewohnt. Es sei offenbar ein Missverständnis, dass dann von der Staatsanwaltschaft und von der Vorinstanz zwei Verkäufe daraus gemacht worden seien. Er finde ausserhalb der Aussagen von F.________ keine Stelle, welche den angeblichen Verkauf an diesen belegen würde. Es sei aber aus seiner Sicht nicht auszuschliessen, dass F.________ diesbezüglich gezielt gegen die Beschuldigte ausgesagt habe, um sich an ihr zu rächen. Die Aussage der Beschuldigten, wonach sie (lediglich) 10 Gramm an G.________ verkauft habe, sei klar und konstant.