Seit rund einer Woche seien sie zusammen ausgegangen (pag. 339 Z. 82 und 86). Sie habe ihn über seine damalige Lebensgefährtin V.________ gekannt, von welcher sie sagte, sie verkaufe schon ihr Leben lang zusammen mit C.________ Drogen (pag. 339 Z. 64 ff.; pag. 486 Z. 112 f.). Sie (die Beschuldigte) selbst habe ihre Drogen auch bei V.________ und C.________ gekauft (pag. 486 Z. 112 f.). Letzterer habe keine Arbeit gehabt und habe immer und überall Drogen verkauft (pag. 486 Z. 97 f. und 117 f.).