Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 27. September 2017 wurde er wegen mehrfachen qualifizierten Drogenhandels in der Zeit vom 1. Oktober 2013 bis 28. September 2016 schuldig gesprochen (pag. 1007 ff.; pag. 2346). Auf die Frage, wie er sichergestellt habe, dass sich das Drogengeld nicht mit seinem anderen Geld vermische, gab er in der Einvernahme vom 23. Juni 2017 an, die Casinogewinne habe er jeweils auf sein Konto einbezahlt, während er das Drogengeld bei sich behalten habe (pag. 1026 Z. 461 f.). Im Jahr 2016 wohnte er teilweise bei seiner damaligen Freundin V.________ (vgl. pag. 491, 505, 534 Z. 55).