11 Staatsanwältin D.________ zitierte in diesem Zusammenhang die Aussagen der Beschuldigten anlässlich ihrer Einvernahme vom 12. September 2019 (pag. 486 Z. 97 f.): Auf die Frage, warum C.________ das Geld nicht selber gewechselt habe, habe sie geantwortet: «Er hatte keine Arbeit. Es gab noch mehr Geld, das unter seinem Namen gewechselt wurde». Auf Vorhalt, sie hätte gesagt, C.________ habe keine Arbeit gehabt, und dass er das Geld zum Wechseln bei seiner Ex- Freundin V.______