9. Geldwäscherei (Ziff. I.2. der Anklageschrift) 9.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Der Beschuldigten wird in der Anklageschrift vorgeworfen, sie habe am 21. September 2016 in AH.________ (Ort) und am 23. September 2016 in Biel je CHF 5'000 Bargeld für C.________ in Euro gewechselt, wobei sie gewusst bzw. zumindest in Kauf genommen habe, dass das Geld aus dem Drogenhandel von C.________ stammte und dem Kauf von Crystal Meth in Tschechien dienen würde, womit eine Einziehung dieser Gelder verunmöglicht würde. 9.2 Beweisergebnis der Vorinstanz